Flugverspätung oder Flugausfall mit Finnair?

Flug ausgefallen mit Finnair? Sichern Sie sich bis zu 600 Euro Entschädigung pro Person mit ReiseRecht! Der Anspruch gilt bis zu 3 Jahre rückwirkend. Die nationale Fluggesellschaft Finnlands hat ihre Airline-Basis auf dem Flughafen Helsinki-Vantaa. Seit 1999 gehört Finnair zur Luftfahrtallianz oneworld. Aufgrund der Corona-Pandemie wurden zahlreiche Flüge gestrichen. Akzeptieren Sie keine Gutscheine, wir holen Ihr Geld zurück!
Corona-Krise: Flugverspätung oder Flugausfall mit Finnair? Unsere Experten helfen Ihnen.
Jetzt Entschädigung sichern und Ticketkosten erstatten lassen!
Sie haben eine Flugverspätung oder Flugannullierung mit Finnair zu beklagen? Wenn keine außergewöhnlichen Umstände zugrunde liegen, steht Ihnen prinzipiell ein Entschädigungsanspruch zwischen 250 und 600 Euro zu, bei langen Wartezeiten (verspäteter Flug, verpasster Anschlussflug) sind durch die EU-Fluggastrechteordnung zusätzlich Versorgungsleistungen gewährleistet. Wir helfen Ihnen bei der Ticketkosten-Erstattung und Ihrem Recht auf Entschädigung und unterstützen Sie mit langjähriger anwaltlicher Top-Expertise. Die Erstberatung ist kostenlos. Bei Erfolg werden keine Gebühren fällig. Und: Wir rechnen fair nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab.
Höhe der Entschädigung bei Flugausfall oder Flugverspätung mit Finnair
Finnair-Flieger gecancelt? Dann könnte Ihnen für diesen Flugausfall einen pauschale Entschädigung zustehen. Als Flugpassagier der Airline haben Sie umfassende Passagierrechte, die in der EU-Fluggastrechte-Verordnung 261/2004 geregelt sind.
Bei einer Flugannullierung mit Finnair stehen Ihnen zwischen 250 und 600 Euro Entschädigung pro Person zu. Zudem haben Sie ein Recht auf Versorgungsleistungen am jeweiligen Flughafen. Geld statt Gutschein mit ReiseRecht.
für Kurzstrecke
bis 1.500km- unser Preis 83,54€
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für Mittelstrecke
bis 3.500km- unser Preis 147,56€
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für Langstrecke
ab 3.500km- unser Preis 201,71€
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Flugprobleme mit Finnair - Das sollten Sie beachten
Ihre Rechte bei Flugausfall
- Anspruch auf eine Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro
- Versorgungsleistungen bei zu langen Wartezeiten
- Sie haben das Recht auf Ticketerstattung oder Ersatzflug
- Fluggäste haben umfassende Rechte über die EU-Fluggastrechte-Verordnung
- Informiert die Fluggesellschaft Sie weniger als 14 Tage vor dem Flug über die Flugannullierung, kann dieser Anspruch auf Entschädigung bestehen.
- Der Schadensersatz errechnet sich aus der Flugstrecke, nicht aus dem Ticketpreis.
Checkliste bei Flugannullierung
- Unterlagen und Belege aufbewahren. Dies sind u.a. Ausgaben/Kosten, Tickets, Gutscheine.
- Schriftliche Bestätigung des Verspätungsgrundes durch die Airline
- Informieren Sie sich rechtzeitig über Ihren Flug
- Versorgungsleistungen am Flughafen? Bestehen Sie auf diese!
- Schnelle Entschädigung oder Ticketerstattung? Unsere ReiseRecht-Experten helfen Ihnen schnell und unkompliziert.
Wann erhalte ich eine Entschädigung bei Flugausfall oder Flugverspätung mit Finnair?
Ihre Rechte auf Entschädigung und Ticketerstattung sind in der EU-Fluggastrechte-Verordnung geregelt. In folgenden Fällen haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung: Flugannullierung, Flugverspätung oder wenn es heisst: Anschlussflug verpasst, Flug-Überbuchung.
Ausgefallener Flug: Die Fluggesellschaft hat sie weniger als 14 Tage im voraus über den Flugausfall informiert. Der Schadensersatz errechnet sich aus der Flugstrecke, nicht aus dem Ticketpreis. Weitere Voraussetzungen für eine Entschädigung finden Sie auf unserer Seite Flugausfall. Gerne unterstützen Sie direkt unsere ReiseRecht-Experten.
Verspäteter Flug: Wichtig für Ihren Anspruch auf Entschädigung ist die Ankunftszeit des verspäteten Fluges. Sie haben ein Recht auf Entschädigung ab 3 Stunden Verspätung am Zielort. Die Entschädigung gilt auch bei Pauschalreisen und Dienstreisen. Gibt es eine Flugverspätung beim Abflug, können Sie ebenfalls Rechte geltend machen. Sie haben Anspruch auf Getränke und Essen (ab 2 Stunden Abflugverspätung), den Rücktritt vom Flug inkl Ticketkostenerstattung (ab 5 Stunden) oder eine Hotelübernachtung (Abflug am folgenden Tag).
Verpasster Anschlussflug: Verpassen Sie auf Grund eines verspäteten Fluges Ihren Anschlussflug und erreichen Sie dadurch Ihren Zielort mit mehr als 3 Stunden Verspätung, stehen Ihnen dieselben Ausgleichsansprüche zu wie bei einer normalen Flugverspätung.
Überbuchter Flug: Erhalten Sie aufgrund einer Überbuchung keinen Sitzplatz an Bord, zählt dieses wie eine Nichtbeförderung. Es stehen Ihnen also dieselben Entschädigungsansprüche zu wie bei einer Flugverspätung oder Flugannullierung.
Lange Wartezeiten: Was sind meine Rechte?
In der Regel informiert die Fluggesellschaft Finnair oder der Reiseveranstalter vorab über einen Flugausfall. Kommt die entsprechende Information weniger als 14 Tage im Voraus, besteht zumeist ein Anspruch auf Entschädigung.
Kommt es aufgrund eines plötzlich ausgefallenen oder verspäteten Fluges zu langen Wartezeiten, muss die Fluggesellschaft entsprechende Betreuungsleistungen anbieten und für die Versorgung aufkommen. Dieses gilt auch bei zu langen Wartezeiten aufgrund eines verpassten Anschlussfluges. Startet der Ersatzflug hier erst am Folgetag, muss Finnair auch für die Kosten der Übernachtung und den Transfer aufkommen.
Ab 2 Stunden Abflugverspätung
Die jeweilige Fluggesellschaft muss den Passagieren Snacks und Getränke zur Verfügung stellen.
Ab 3 Stunden Abflugverspätung
Die Airline ist zu Betreuungsleistungen verpflichtet. Neben Getränken und Essen sind dies auch kostenlose Telefonate.
Ab 4 Stunden Abflugverspätung
Essen und Getränke müssen von der Fluggesellschaft angeboten werden.
Ab 5 Stunden Abflugverspätung
Rücktritt vom Flug ist möglich. Sie haben zudem eine Anrecht auf Erstattung der Ticketkosten.
Abflug am folgenden Tag
Die Fluggesellschaft muss den Flugpassagieren eine Hotelübernachtung inklusive Transfer zur Verfügung stellen. Tipp: Informieren Sie sich, wo dieses Hotel liegt. Ein ReiseRecht-Mitarbeiter durfte bei einer Abflugverspätung schon mal 90 Minuten mit dem Taxi in einen Vorort fahren, um dort in sein Hotel einzuchecken.
Finnair-Flug sicher planen
Corona hat einiges durcheinandergewirbelt: Auch Finnair streicht Flüge, Flugprobleme wie Flugausfall, Flugverspätungen oder verpasste Anschlussflüge belasten die Passagiere. Obwohl laut EU-Flugastrechte-Verordnung jedem Fluggast bei ausgefallenen und verspäteten Flügen eine Entschädigung zusteht, bevorzugen viele Urlauber und Geschäftsreisende natürlich ein entspanntes Reisen.
Unsere ReiseRecht-Experten unterstützen Sie gerne bei Ihrem Vorab-Check und somit bei einer optimalen Reise-Planung. Wir finden für Sie kostenlos heraus, ob Sie bei eventuell auftauchenden Flugproblemen wie Flugannullierung und Flugverspätung eine Entschädigung erhalten.
Wir prüfen für Sie Ihren zukünftigen Flug
Tragen Sie Ihre Flugnummer ein, Ihr bevorstehendes Flugdatum und unsere ReiseRecht-Experten finden für Sie kostenlos heraus, ob Ihnen bei eventuell auftauchenden Flugproblemen wie Flugausfall und Flugverspätung eine Entschädigung zusteht.
Weitere Infos zu Finnair
Finnair wurde 1923 als “Aero O/Y” gegründet und ist somit die sechsälteste Fluggesellschaft der Welt mit aktivem Flugbetrieb.
Die Finnair-Flotte besteht aus über 80 Flugzeugen (Stand 12/2020). Über das Drehkreuz Flughafen Helsinki fliegt die Airline zu über 100 Zielen in Finnland, Europa, Asien und Nordamerika.
Die Airline war der erste europäische Kunde für den Airbus A355-900.
Virtuelle Flüge: Es ist natürlich ein Marketing-Event, aber für viele sicherlich ein interessanter. Finnair bietet zum virtuelle Flüge an, unter anderem auch einen virtuellen Weihnachtsflug 2020. In der Nordic Business Class können “Fluggäste” dann den Weihnachtsmann in seiner Heimatstadt Rovaniemi in Lappland treffen.
Nachhaltigkeit: “Die CO2-Emissionen sind das drängendste Problem für jede Fluggesellschaft, und wir müssen Maßnahmen ergreifen. Unser Ziel ist es, bis Ende 2045 klimaneutral zu sein. Unser erster Meilenstein ist bereits Ende 2025; wir werden unsere Netto-Emissionen um 50 % gegenüber dem Stand von 2019 senken. Dazu gehört auch, dass wir im Nicht-Flugbetrieb netto null CO2-Emissionen haben.” (Quelle Finnair Website)