Viele Urlauber fragen sich derzeit auf Grund der weltweiten Corona-Pandemie, ob Sie eine gebuchte Reise antreten müssen oder kostenlos von ihr zurücktreten können.
Das ReiseRecht-Team unterstützt Sie gerne bei Ihrer Forderung nach Entschädigung – und berät Sie bei weiteren Fragen zu Ihren Reiseproblemen.
Auf Grund der aktuellen weltweiten Reisewarnungen wegen des Corona-Virus können derzeit sämtliche Reisen kostenlos storniert werden – ganz egal ob Sie eine Pauschalreise gebucht haben oder nur eine Einzellleistung wie Flug oder Hotelübernachtung.
Die Reisewarnung gilt aktuell jedoch nur bis Anfang Mai. Reisen danach können derzeit nicht kostenlos storniert werden. Reisende sollten daher für sich entscheiden, ob sie die Reise antreten wollen oder nicht. Falls ja, so sollten sie abwarten, ob die Reisewarnungen aufgehoben werden. Sofern dies nicht der Fall ist, wird der Reiseveranstalter die Reise kurzfristig absagen und der Reisende bekommt dem gesamten Reisepreis erstattet.
Wenn der Reisende unter keinen Umständen in diesem Jahr mehr verreisen möchte, empfehlen wir, die Reise so früh wie möglich zu stornieren. Hierbei entstehen zwar Stornierungsgebühren. Diese Fallen jedoch weitaus höher aus, sofern die Reise kurzfristig storniert wird.
Reiseveranstalter vermeiden es derzeit, Reisen von sich aus langfristig zu stornieren. In diesem Fällen müssten sie den kompletten Reisepreis erstatten. Sie spielen auf Zeit und lassen den Reisenden im Ungewissen. Wir helfen Ihnen, für Ihre Reise die richtige Entscheidung zu treffen.
Dies ist ein Beitrag von unserem Kooperationsanwalt Stefan Pape