Entschädigungsanspruch in der Corona-Pandemie: Ihre Reise oder Pauschalreise fällt wegen eines Flugausfalls oder einer Flugverspätung aus? Sie haben Probleme mit einer Ferienhausbuchung? Ihre Dienstreise ist aufgrund einer Flugannullierung abgesagt worden? Die ReiseRecht-Anwälte helfen Ihnen, schnell und unkompliziert, Ihre rechtmäßige Entschädigung für zum Beispiel einen Flugausfall zu erhalten. Auch bei Gepäckverlust oder Entschädigungsansprüchen bei Kreuzfahrten und Schifffahrten stehen wir Ihnen jederzeit unterstützend zur Seiten.
Entschädigungsanspruch bei Flugausfall, Flugverspätung, Pauschalreise
Flugausfall
Der von Ihnen gebuchte Flug ist ausgefallen und Sie wurden nicht rechtzeitig (mehr als 14 Tage vor dem Flug) von dem Flugausfall informiert bzw haben keinen zeitnahen Alternativflug erhalten? Wenn der Flugannullierung keine außergewöhnlichen Umstände zugrunde liegen, steht Ihnen ein Entschädigungsanspruch zwischen 250€ und 600€ zu. Unsere Top-Anwälte beraten und unterstützen gerne!
Flugausfall in der Corona-Krise? Wir helfen schnell und kompetent weiter. Erstberatung kostenlos. Bei Erfolg keine Gebühren. Übernahme sämtlicher Prozesskosten.
Flugverspätung
Bei einer Flugverspätung von über drei Stunden stehen Ihnen zwischen 250€ und 600€ Entschädigung pro Person zu. Ihr Vorteil bei ReiseRecht: Unsere Gebühren liegen weit unter denen von vergleichbaren Angeboten. Wir rechnen fair nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, können wir unsere Kosten hierüber abrechnen.
Pauschalreise
Pauschalurlaub – für viele der bequemste Weg direkt in den Urlaub. In der Regel mit dem Flugzeug, viele haben sogar eine Lieblings-Fluggesellschaft oder favorisieren einen Reiseveranstalter. Doch was, wenn die Flugzeiten plötzlich geändert werden, der Koffer ins Nirvana reist oder der Flug komplett ausfällt? Bei einer Pauschalreise haben sie als Fluggast das Recht auf die ursprünglich gebuchten Zeiten. Anspruch auf eine Entschädigung bis zu 600€ besteht bei einer Flugverspätung ab 3 Stunden. Beträgt die Flugverspätung mehr als 4 Stunden, können Sie eine Reisepreisminderung geltend machen. Ein Rücktritt von der Pauschalreise ist möglich, wenn die Reiseleistung durch Flugverspätung maßgeblich beeinträchtigt wird. Nutzen Sie die ReiseRecht-Expertise – unsere Anwälte helfen Ihnen gerne!

Entschädigungsanspruch bei Gepäckverlust und Flugausfall bei einer Geschäftsreise
Gepäckverlust
Wenn der Urlaub mit dem Verlust von Gepäckstücken beginnt, wird aus dem anvisierten Ferienspaß meist ein tagelanger Stresstest. Auch wenn laut Baggage Report 2018 (Sita) über 95% der Gepäckstücke wieder auftauchen – sollten Reisende umgehend einen Gepäckverlust melden (Gepäckermittlung, Fluggesellschaft). Bei Verlust des Gepäcks, Gepäckverspätung und Gepäckbeschädigung am Urlaubszielort steht dem Reisenden nach Art. 17 Abs. 2 des Montrealer Übereinkommens ein Schadensersatz bzw eine Erstattung eines Teils des Reisepreises zu.
Geschäftsreisen
Flugausfall oder Flugverspätung bei einer Dienstreise? Auch Geschäftsreisende haben einen Anspruch auf Entschädigung (EU-Verordnung), selbst wenn der Arbeitgeber den Flug bezahlt hat und der Name der Firma auf der Rechnung verzeichnet ist. Ausnahme: Sie haben zuvor mit Ihrem Unternehmen geregelt, dass Sie in einem solchen Fall keine Entschädigung erhalten. Auch hier gilt: Ab 3 Stunden Flugverspätung erhalten Geschäftsreisende eine Entschädigung bis zu 600€.
Ihre Fluggastrechte
Europäische Fluggäste sind über die EU Fluggastrechteverordnung (EU Verordnung 261/2004) geschützt. In diesem Beschluss wurde geregelt, dass Flugpassagiere nach Flugausfall, Flugverspätung oder einer Nichtbeförderung (zum Beispiel wegen Umbuchung) von der jeweiligen Fluggesellschaft eine Entschädigung erhalten müssen. Die Höhe der Entschädigung bei einer Flugannullierung oder Flugverspätung hängt allein von der Flugstrecke ab. Die Höhe des Ticketpreises ist vollkommen irrelevant. Eine pauschale Entschädigung steht dem Reisenden auf jeden Fall zu. Bei einer Flugverspätung von über drei Stunden oder einer Flugannullierung stehen Ihnen zwischen 250€ und 600€ Entschädigung pro Person zu. Wir helfen Ihnen bei einer Flugverspätung oder kurzfristigen Flugannullierung, Ihre Entschädigung gegenüber der Fluggesellschaft durchzusetzen.

Probleme bei der Anmietung von Ferienhäuser oder einer Kreuzfahrt? Ihr Entschädigungsanspruch
Ferienhäuser
Die Anmietung von Ferienhäusern fällt seit 2018 nicht mehr unter das Reisevertragsrecht. Der Gesetzgeber hat diese ausdrücklich ausgenommen. Wenn ein Gast ein Ferienhaus oder eine Ferienwohnung anmietet, liegt ein gemischter Beherbergungsvertrag vor, der vor allem einen mietrechtlichen Charakter aufweist. Für Gäste besteht hierdurch das Problem, dass sie viel schlechter abgesichert sind. Auch das Mietrecht sieht bei Mängeln per Gesetz vor, dass sich die Miete (Reisepreis) automatisch mindert. Typische Mängel sind die Verschmutzung des Ferienhauses oder eine fehlende Ausstattung. Auch die Lärmbelästigung durch ein angrenzendes Ferienhaus kann einen Minderung rechtfertigen.
Kreuzfahrten
Rein rechtlich stellt eine Kreuzfahrt eine Pauschalreise (hier evtl. eine interne Verlinkung zu Pauschalreisen) dar. Reisende werden hierdurch weitreichend abgesichert. Neben einer gesetzlichen Insolvenzversicherung können Reisende bei Mängel nachträglich den Reisepreis mindern und haben bei einer erheblichen Beeinträchtigung zusätzlich einen Anspruch auf Schadensersatz für vertane Urlaubszeit. Wie bei klassischen Pauschalreisen kann der Reisende bei Mängeln den Reisepreis nachträglich mindern. Typische Mängel auf Kreuzfahrten sind ausgefallene Landgänge oder eine Änderung der Reiseroute. Auch wenn die Veranstalter sich in ihren AGBs Änderungen vorbehalten, stellen diese Reisemängel dar.
Sie haben eine Frage hinsichtlich der aktuellen Corona-Situation oder einen Reisemangel zu beklagen? Ihr Flug ist ausgefallen? Gerne können Sie jederzeit unsere ReiseRecht-Experten kontaktieren. Wir unterstützen Sie bei Ihrer Forderung nach Entschädigung.