Reiserecht in Zeiten von Corona – Kreditkartenzahlungen
Wird die Reise in Folge der Coronapandemie storniert, ist der Reiseveranstalter gesetzlich verpflichtet, den Reisepreis innerhalb von 14 Tagen zu erstatten (§651h Abs. 5 BGB). Viele Reiseveranstalter halten sich derzeit jedoch nicht an diese Verpflichtung.